Es befinden sich 653 Dokumente
in 11 Kategorien und 3 Sprachen
im Infopool.
- Ganztagsschulen (1)
- Gastronomie (1)
- Geburtenquote (1)
- Geburtenrate (3)
- Geburtenrückgang (2)
- Gender (8)
- Genderbericht (1)
- Gender Mainstreaming (21)
- Generationen (3)
- geringfügige Beschäftigung (1)
- Geschlecht (12)
- Geschlechtergerechtigkeit (3)
- Geschlechterrollen (2)
- Geschlechterverhältnisse (5)
- Gesellschaft (4)
- Gesetze (19)
- Gesundheit (25)
- Gesundheitsförderung (8)
- Gesundheitsmanagement (1)
- Gesundheitspolitik (3)
- Gesundheitsprävention (1)
- Gesundheitstourismus (1)
- Gesundheitswirtschaft (2)
- Gewalt (2)
- Gewerkschaften (7)
- Gleichbehandlung (3)
- Gleichberechtigung (3)
- Gleichstellung (69)
- Gleichstellungsbericht (3)
- Gleichstellungspolitik (7)
- gläserene Decke (1)
- GM-Consult-MV (2)
- Greifswald (1)
- Großbritannien (2)
- Grundeinkommen (1)
- Grünbuch (1)
- Gutachten (3)
- Gutschein (1)
Inhaltsbereich:
Erziehungsgeld und Elternzeit
Erziehungsgeld_und_Elternzeit.pdf

Dokument: anzeigen
Dokumentenviewer: Acrobat Reader
Bewertung:
(743)

Datum: 26.04.2006
Format: pdf
Größe: 3.1 MB
Autor:
Sprache: DE
©:
1 Kommentar zu diesem Dokument
Beschreibung
Das Bundeserziehungsgeldgesetz regelt die Ansprüche der Eltern nach der Geburt ihres Kindes auf Erziehungsgeld des Bundes und auf Elternzeit. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Teilzeittätigkeit und dem besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit können sich beide Elternteile sowohl der Betreuung ihres Kindes als auch ihrem Beruf widmen.
Auszug des Inhalts (unformatiert)
[...] Ohne Zustimmung des Arbeitgebers lässt sich dieser Zeitplan nachträglich grundsätzlich nicht mehr verändern.
10
Überblick
Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist unabhängig von der Bezugsdauer des Erziehungsgeldes. Wer Elternzeit nimmt, darf gleichzeitig bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein (bei der gemeinsamen Elternzeit darf jeder Elternteil bis zu 30 Wochenstunden arbeiten = zusammen 60 Wochenstunden). Das Bundeserziehungsgeldgesetz begründet in der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen Anspruch a u f Teilzeitarbeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber diesem Teilzeitanspruch im Einzelfall d r i n g e n d e betriebliche Gründe entgegensetzen kann. Über einen Streitfall muss ggf. das Arbeitsgericht entscheiden. Für die schriftliche Mitteilung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit gilt ebenfalls eine Frist von acht Wochen bzw. sechs Wochen, wenn die Teilzeittätigkeit unmittelbar nach der Geburt bzw. der Mutterschutzfrist beginnen soll. Die Anmeldung der Elternzeit und die Geltendmachung des Anspruchs auf gleichzeitige Teilzeitarbeit können nacheinander erfolgen, also zunächst die Anmeldung der Elternzeit und dann zu einem späteren Zeitpunkt die Anmeldung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit. Zu empfehlen ist jedoch eine möglichst frühzeitige Klärung der Teilzeitarbeit (siehe S. 59). Nach dem Ende der Elternzeit gelten wieder die Rechte und Pflichten aus dem Stammarbeitsverhältnis. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete A r b e i t s v e r h ä l t n i s s e (TzBfG) (siehe kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
Überblick
11
Bezugsadresse siehe S. 59) enthält einen vergleichbaren Anspruch auf Teilzeitarbeit vor und nach der Elternzeit. Das Bundeserziehungsgeldgesetz erleichtert den Eltern die gemeinsame Vereinbarkeit von Familie und B e r u f , es vermeidet die Risiken einer vollständigen längeren beruflichen Unterbrechung und es richtet sich an Mütter und Väter. Eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung in der Elternzeit ist für die Familien und die Gesellschaft eine wichtige Bereicherung. Arbeitgeber mit einer familienfreundlichen Einstellung wissen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruflich besonders motiviert sind und sich mit dem Betrieb identifizieren. Auskünfte zum Bundeserziehungsgeldgesetz erhalten Eltern in den Erziehungsgeldstellen. Sie können sich aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicetelefons des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden, die von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefon-Nr.: 0 18 01/90 70 50 oder per Fax unter: 0 18 88/555 44 00 zu erreichen sind.
12
Wissens-
wertes.
Erziehungsgeld
13
Erziehungsgeld
Das Gesetz unterscheidet beim Erziehungsgeld zwischen zwei Möglichkeiten, nämlich dem Regelbetrag (300 ?) und dem Budget (450 ?). Die Broschüre erläutert den Unterschied, die allgemeinen Informationen zum Erziehungsgeld gelten aber für beide Möglichkeiten. Der R e g e l b e t r a g des Erziehungsgeldes ist, soweit das zu berücksichtigende Einkommen (siehe Seite 19/20) der Eltern die Einkommensgrenzen im Bundeserziehungsgeldgesetz nicht übersteigt, f ü r jedes Kind monatlich 300 ?. Dies gilt auch für Mehrlinge. Der Anspruch kann in diesem Fall vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes (seinem zweiten Geburtstag) gezahlt werden. Wenn sich die Eltern für das Budget entscheiden, beträgt das Erziehungsgeld monatlich bis zu 450 ?, der Anspruch auf Erziehungsgeld endet dann aber mit der Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes (seinem ersten Geburtstag). Fällt eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Erziehungsgeld im Laufe eines Lebensmonats weg (z. B. Aufnahme einer Vollbeschäftigung), dann endet die Zahlung mit Ablauf dieses Lebensmonats. Diese Verände-
H ö h e und Dauer des Erziehungsgeldes
14
Erziehungsgeld
rung müssen Sie Ihrer Erziehungsgeldstelle u m g e h e n d mitteilen. B i n d u n g s - Die Eltern müssen sich entscheiden, ob sie den Regelw i r k u n g des betrag (monatlich bis zu 300 ?) oder das Budget (monatA n t r a g s lich bis zu 450 ?) wählen. Hierzu berät auch die Erziehungsgeldstelle. Im besonderen Härtefall können die Eltern ihre getroffene Entscheidung einmal rückwirkend für die gesamte Bewilligungszeit ändern. Ein Härtefall liegt insbesondere bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz oder bei der Geburt eines weiteren Kindes und nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der berechtigten Person, die dazu führt, dass der Anspruch auf das Budget entfällt, vor. Entscheiden sich die Eltern beim Antrag auf Erziehungsgeld nicht für eine der beiden Möglichkeiten, dann wird der Regelbetrag gezahlt. Anrechnung vo n Mutterschaftsgeld Laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld, das der Mutter in der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt gewährt wird, wird auf das Erziehungsgeld bis zu 13 ? täglich beim Budget, sonst bis zu 10 ? täglich angerechnet. Das Gleiche gilt für die an die Beamtinnen weitergezahlten Dienstbezüge. Erziehungsgeld wird ergänzend gezahlt, wenn das Mutterschaftsgeld im Einzelfall niedriger als das Erziehungsgeld ist. Von der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes gibt es einige Ausnahmen: ? Das Mutterschaftsgeld für ein weiteres Kind ist auf das Erziehungsgeld für ein vorher geborenes Kind nicht anzurechnen. ? Nicht angerechnet wird das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes. ? Wenn der Vater bereits während der Mutterschutzfrist Erziehungsgeld in Anspruch nimmt, wird das
Erziehungsgeld
15
Mutterschaftsgeld nicht auf seinen Anspruch angere c h n e t . Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die W e r bekommt einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in E r z i e h u n g s Deutschland haben, geld? das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen, die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben, nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
? ? ? ?
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
? Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt worden sind, ? Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen. Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder einer Beschäftigung in Deutschland und für ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen (siehe § 1 Abs. 7 BErzGG). Erziehungsgeld erhalten Mütter und Väter unabhängig von ihrer bisherigen Tätigkeit. Erziehungsgeld erhalten also Hausfrauen bzw. Hausmänner, Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Die Eltern
16
Erziehungsgeld
bestimmen, wenn beide die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, an wen von ihnen das Erziehungsgeld gezahlt werden soll. Sie können sich abwechseln. Die Gesamtdauer des Bezugs von Erziehungsgeld verlängert sich dadurch jedoch nicht. Nicht verheiratete Väter, Stiefeltern, Lebenspartner Auch ohne das Recht der Personensorge kann der nicht verheiratete Vater anspruchsberechtigt sein, wenn die Mutter zustimmt. Gleiches gilt bei der Betreuung des Kindes des Ehegatten und seit 1. 8. 2001 auch des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
A d o p t i v e l t e r n Für angenommene Kinder und Kinder in Adoptionspflege kann ebenfalls Erziehungsgeld in Anspruch genommen werden, nicht aber für Pflegekinder. Es wird beginnend mit der Aufnahme des Kindes in die Familie und nur innerhalb der Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres gezahlt. Au s z u b i l d e n d e Auszubildende, Schülerinnen bzw. Schüler und Studentinnen bzw. Studenten erhalten Erziehungsgeld unabhängig davon, ob sie ihre Ausbildung unterbrechen oder nicht. Sie müssen ihre Tätigkeit nicht auf 30 Wochenstunden reduzieren. Au s l ä n d e r i n n e n und Ausl ä n d e r in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die in Deutschland leben, gelt[...]
Diesem Dokument zugeordnet
Kategorie: Familienpolitik (206), Politik und Recht (61)
Schlagworte: BMFSFJ (54), Bundeserziehungsgeld (1), Elternzeit (33), Erziehungsgeld (2), Familienpolitik (65), Gesetze (19), Mütter (23), Recht (5), Teilzeit (10), Väter (35)
1. MatInvaps
Amoxicillin Cap 500mg Dosage <a href=http://realviaonline.com>cheapest cialis 20mg</a> Amoxicillin Life Cycle
21.08.2019