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Pflege

Die häusliche Pflege von Angehörigen ist ein wichtiges Thema der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Seit 2008 ist die Pflegezeit ein geltender Rechtsanspruch für Berufstätige. Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen bzw. die Pflege zu organisieren, ist nun durch eine befristete Freistellung von der Erwerbsarbeit oder durch eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich.

Die folgenden Dokumente sollen Ihnen einen Überblick geben, zur Anspruchsberechtigung, Arbeitsregelung, zu finanziellen Leistungen und Möglichkeiten.

Kompaktinformation zum Pflegezeitgesetz

Kompaktinformation zu Leistungen der Pflegeversicherung

Geldleistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Zum 30.06.2011 gibt es in MV in gemeinsamer Trägerschaft der Kranken- und Pflegekassen sowie der jeweiligen Kommune drei Pflegestützpunkte. Es handelt sich dabei um Pasewalk (Landkreis Uecker-Randow), Güstrow (Landkreis Güstrow), Rostock (Hansestadt Rostock). Darüber hinaus ist aber eine Pflegeberatung im gesamten Bundesland sichergestellt, da die Kranken- und Pflegekassen in MV diese bereits jetzt schon anbieten. Die Rechtsgrundlage ist § 7a SGB XI.

Die Pflegestützpunkte dienen als Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige, um sich rund um das Thema Pflege neutral - unabhängig von Anbietern von Pflegedienstleistungen - informieren zu können.