
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die Vereinbarkeit des Erwerbs- mit dem Privat-/Familienleben nachhaltig verbessern. Dafür haben die Ministerin für Soziales und Gesundheit, Manuela Schwesig, und die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann, 2010 ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ins Leben gerufen, das neue Konzepte und Ideen suchte.
Im Rahmen des Aktionsprogramms stehen insgesamt 1 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Eine Projektförderung erfolgt maximal für eine Dauer von zwei Jahren.
Über das Auswahlverfahren, die Kriterien sowie die Beteiligten des Aktionsprogramms "Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben" können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren.
Gefördert wurden vornehmlich Projekte und Maßnahmen aus folgenden fünf Handlungsbereichen:
Projektideen konnten eingereicht werden von:
Die eingereichten Projektideen und ebenso die Anträge wurden anhand von Kriterien bewertet.
Zum Formular für die Projektidee
Zum Kriterienkatalog
Der Unterschied zwischen Ideenskizze und dem formellen Projektantrag lag in den Anforderungen an Ausführlichkeit und Tiefe.
Zum Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte
Zu den Projektantragsunterlagen des LAGuS
Die Auswahl der Projekte erfolgte in zwei Schritten:
1. Interessenbekundung
Projektideen konnten bis zum 30.09.2010 beim LAGuS eingereicht werden (Ideenwettbewerb).
Alle eingehenden Projektvorschläge wurden durch die Regiestelle und das LAGuS vorgeprüft und für die Bewertung durch die Jury aufbereitet.
Die Jury bewertete im November 2010 anhand eines Kriterienkataloges die Projektideen. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht.
2. Projektantrag
Diejenigen Träger, Institutionen oder Personen, deren Projektideen positiv bewertet wurden, erhielten daraufhin die Aufforderung eine ausführliche Untersetzung ihrer Idee in Form eines formellen Förderantrags an das LAGuS zu richten.
Die eingegangenen Anträge wurden durch das LAGuS auf ihre inhaltliche und formale Förderfähigkeit überprüft.
Details zum Aktionsprogramm finden Sie in der umfangreichen Verfahrensbeschreibung.
Aufruf zur Interessenbekundung
Informationsveranstaltungen
Einreichung der Projektidee
Ideenauswahl durch die Jury sowie Bekanntgabe der ausgewählten Ideen
Antragstellung (auf Wunsch Unterstützung durch das KVL.MV)
Prüfung der Anträge
Beginn der Projekte
Das KVL.MV wurde zur Regiestelle für das Aktionsprogramm ernannt.
Das Kompetenzzentrum übt eine Sekretariatsfunktion aus. Es bereitet die eingegangenen Projektideen zur Votierung auf und dokumentiert die Ergebnisse. Zu den weiteren Kernaufgaben der Regiestelle zählen:
Die Bewilligungsbehörde für das Aktionsprogramm ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Es nimmt folgende Aufgaben wahr:
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern führt das Aktionsprogramm im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben A.3.1, finanziert aus Mitteln des ESF, durch.
Es steuert partnerschaftlich mit dem Bereich der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern die Durchführung des Aktionsprogramms und ist Mitglied der Jury.
In die Jury wird aus folgenden Institutionen je eine Person mit Stimmrecht entsandt:
Die Jury wird durch das LAGuS und die beim KVL.MV angesiedelte Regiestelle unterstützt. Als beratendes Mitglied fungiert ein/-e Vertreter/-in der Bundesagentur für Arbeit.
Hier können Sie alle Informationen und Antragsunterlagen zum Aktionsprogramm in gebündelter Form einsehen.
Antrag zum Ideenwettbewerb
Formulare für die Projekte, die zur Antragsstellung aufgefordert wurden:
Weitere Dokumente