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Aktionsprogramm Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die Vereinbarkeit des Erwerbs- mit dem Privat-/Familienleben nachhaltig verbessern. Dafür haben die Ministerin für Soziales und Gesundheit, Manuela Schwesig, und die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann, 2010 ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ins Leben gerufen, das neue Konzepte und Ideen suchte.

Im Rahmen des Aktionsprogramms stehen insgesamt 1 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Eine Projektförderung erfolgt maximal für eine Dauer von zwei Jahren.

Über das Auswahlverfahren, die Kriterien sowie die Beteiligten des Aktionsprogramms "Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben" können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren.

Handlungsbereiche

Gefördert wurden vornehmlich Projekte und Maßnahmen aus folgenden fünf Handlungs­bereichen:

  • Strategische Personalpolitik (mit Schwerpunkt auf Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben) in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU),
  • Vereinbarkeit in ländlichen Räumen,
  • Stärkung der Rolle des Mannes bei der Familienarbeit,
  • Vereinbarkeit für alleinerziehende Mütter und Väter sowie
  • Spannungsfeld Pflege und Beruf.

 

Projektideen konnten eingereicht werden von:

  • Unternehmen, Unternehmensnetzwerken oder Unternehmensverbänden,
  • Regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften,
  • Verbänden, Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen sowie
  • Einzelpersonen und Initiativen

Kriterien

Die eingereichten Projektideen und ebenso die Anträge wurden anhand von Kriterien bewertet.

Die PROJEKTIDEE musste Angaben enthalten:

  • zur Ausgangslage und nachhaltigen Zielsetzung des Vorhabens,
  • zum Mehrwert des Projektes für das Thema Vereinbarkeit im Land und seinem innovativen Charakter,
  • zum Arbeits- und Zeitplan (Grobplanung),
  • zum Ausgaben- und Finanzierungsplan,
  • zur fachlichen Eignung des Trägers bzw. zur ideengebenden Person sowie
  • zu den Querschnittszielen des Operativen Programms

Zum Formular für die Projektidee
Zum Kriterienkatalog

Der Unterschied zwischen Ideenskizze und dem formellen Projektantrag lag in den Anforderungen an Ausführlichkeit und Tiefe.

Der FÖRDERANTRAG musste beinhalten:

  • die Projektkonzeption inkl. realistischem und konkretem Arbeits- und Finanzierungsplan,
  • Aussagen:
    • zur Zielgruppenkompetenz des Trägers bzw. der Projektangestellten
    • zur Abgrenzung zu bestehenden Strukturen und Projekten sowie zur Vernetzung mit diesen
    • zur Einbindung von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern
    • zum strukturellen Wirkungsansatz und zum Wirkungsgrad des Projektes
  • Angaben zur fachlichen Eignung des Trägers
  • Querschnittszielen des Operativen Programms

Zum Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte
Zu den Projektantragsunterlagen des LAGuS

 

Verfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgte in zwei Schritten:

1. Interessenbekundung

Projektideen konnten bis zum 30.09.2010 beim LAGuS eingereicht werden (Ideenwettbewerb).

Alle eingehenden Projektvorschläge wurden durch die Regiestelle und das LAGuS vorgeprüft und für die Bewertung durch die Jury aufbereitet.

Die Jury bewertete im November 2010 anhand eines Kriterien­kataloges die Projektideen. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht.

2. Projektantrag

Diejenigen Träger, Institutionen oder Personen, deren Projektideen positiv bewertet wurden, erhielten daraufhin die Aufforderung eine ausführliche Untersetzung ihrer Idee in Form eines formellen Förderantrags an das LAGuS zu richten.

Die eingegangenen Anträge wurden durch das LAGuS auf ihre inhaltliche und formale Förderfähigkeit überprüft.


Details zum Aktionsprogramm finden Sie in der umfangreichen Verfahrensbeschreibung.

Zeitplan

 

Aufruf zur Interessenbekundung

  • 15. Juni 2010

Ausschreibung zum Aktionsprogramm

Pressemitteilungen zum Aktionsprogramm

Informationsveranstaltungen

  • 19.07.2010 in Schwerin - ausgebucht
  • 26.07.2010 in Greifswald
  • 29.07.2010 in Rostock
  • 04.08.2010 in Neubrandenburg

Programm der Informationsveranstaltungen

Einreichung der Projektidee

  • bis 30. September 2010 - vollständig per E-Mail, postalisch genügt das Datum des Poststempels

Vordruck für die Projektidee

Auswahlkriterien für die Projekte

Ideenauswahl durch die Jury sowie Bekanntgabe der ausgewählten Ideen

  • Anfang November 2010

Antragstellung (auf Wunsch Unterstützung durch das KVL.MV)

  • bis 30.11.2010

Prüfung der Anträge

  • Dezember 2010

Beginn der Projekte

  • Anfang 2011

Verfahrensbeteiligte

Regiestelle

Das KVL.MV wurde zur Regiestelle für das Aktionsprogramm ernannt.

Das Kompetenzzentrum übt eine Sekretariatsfunktion aus. Es bereitet die eingegangenen Projektideen zur Votierung auf und dokumentiert die Ergebnisse. Zu den weiteren Kernaufgaben der Regiestelle zählen:

  • die inhaltliche Beratung und Unterstützung von Antragstellenden bei der Entwicklung von Vorhaben,
  • die inhaltliche Vorprüfung der eingereichten Projektanträge in enger Kooperation mit dem LAGuS und dem Ministerium für Soziales und Gesundheit,
  • die inhaltliche Begleitung der Projektumsetzung,
  • die Information über den Stand der Entwicklungen an das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern,
  • die Erfolgsbeobachtung sowie
  • der Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Projekten (unter Einbeziehung von Mitgliedern der Steuerungsgruppe).


Bewilligungsbehörde

Die Bewilligungsbehörde für das Aktionsprogramm ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Es nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • die Information und fördertechnische Beratung der Antragstellenden,
  • die Prüfung der Anträge,
  • die Bewilligung der Zuwendungen,
  • die Auszahlung der Zuwendungen an die Antragstellenden sowie
  • die Prüfung der Mittelverwendung (Ausgaben-, Verwendungsnachweisprüfung) und die Berichterstattung.


Sozialministerium

Das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern führt das Aktionsprogramm im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben A.3.1, finanziert aus Mitteln des ESF, durch.

Es steuert partnerschaftlich mit dem Bereich der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern die Durchführung des Aktionsprogramms und ist Mitglied der Jury.

 

Die Jury

In die Jury wird aus folgenden Institutionen je eine Person mit Stimmrecht entsandt:

  • das Ministerium für Soziales und Gesundheit,
  • die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung,
  • das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
  • die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.,
  • der Landesfrauenrat MV e.V. sowie
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Nord)

Die Jury wird durch das LAGuS und die beim KVL.MV angesiedelte Regiestelle unterstützt. Als beratendes Mitglied fungiert ein/-e Vertreter/-in der Bundesagentur für Arbeit.

Unterlagen

Hier können Sie alle Informationen und Antragsunterlagen zum Aktionsprogramm in gebündelter Form einsehen.

Antrag zum Ideenwettbewerb

Formulare für die Projekte, die zur Antragsstellung aufgefordert wurden:

Weitere Dokumente